Satzung des König Ludwig Vereins Ulbering e.V.

§1
Name und Sitz

(1)

Der Verein führt den Namen König Ludwig Verein Ulbering e.V. und ist unter
dieser Bezeichnung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Eggenfelden
einzutragen.

(2)
Der Verein hat seinen Sitz in Ulbering

(3)
Im Sinne des flächendeckenden Angebotes ist er auch offen für Interessenten aus
anderen Gemeinden.

 

 

§2

Auftrag
(1)
Der König Ludwig Verein ist eine Einrichtung zur Pflege der bayrischen Kultur
und des Brauchtums. Desweiteren ist dem Verein die Erhaltung der bayrischen
Mundart ein Anliegen.
(2)
Er pflegt und vermittelt die bayrische Kultur und das Gedenken
an König Ludwig II.
(3}
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung. Der
Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.

 

 

§3

Mitgliedschaft

(1}
Mitglied des Vereins können natürliche Personen sein, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(2)
Die Anmeldung erfolgt schriftlich beim Verein. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(3)
Die Mitgliedschaft erlischt durch
a) Ausschluß
b) Austritt
c) Tod bei natürlichen Personen
d) Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bei natürlichen Personen.

(4)
Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Er kann auch zum Jahresende unter Einhaltung einer vierteljährigen Kündigungsfrist erklärt werden.

(5)
Ein Ausschluß ist nur durch einstimmigen Beschluß des Vorstandes, möglich. Gegen den Beschluß des Vorstandes kann Berufung bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden, die mit 3/4 Mehrheit über den Ausschluß entscheidet.

(6)
Personen, die die Zwecke des Vereines in besonderem Maße gefördert haben,
können durch den Beschluß der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern
ernannt werden.
(7)
Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

 

 

§4
Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§5

Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand

 

 

§6

Mitgliederversammlung

(1)

Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vereinsmitgliedern

(2)

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
a) Wahl des Vorstandes
b) Ernennung von Ehrenmitgliedern
c) Entgegennahme des Jahresberichtes
d) Entlastung des Vorstandes
e) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
f) Beschluß der Satzung und von Satzungsänderungen
g) Beschlußfassung über die Auflösung des Vereins

(3)
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen. Weitere
Sitzungen können bei Bedarf und müssen auf Verlangen mindestens eines Viertels
der Mitglieder einberufen werden. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe
der Tagesordnung mindestens eine Woche vor der Versammlung.

(4)

Der Vorsitzende des Vorstandes stellt die Tagesordnung, für die
Mitgliederversammlung auf, lädt zu dieser ein und leitet die Sitzung.

(5)

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der
erschienenen Mitglieder gefaßt; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Bei Wahlen ist, wenn sie nicht einstimmig durch zurufen erfolgen, schriftliche
Abstimmung durch Stimmzettel erforderlich.

(6)

Beschlüsse über Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins bedürfen
einer Zweidrittel-Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

(7)

Jedes Vereinsmitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht in den Mitgliederversammlungen kann auch durch einen mit schriftlicher Vollmacht

versehenen Vertreter ausgeübt werden. Mehrere Bevollmächtigungen sind unzulässig.


(8)
Die Beschlüsse werden vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterzeichnet. 
Das Protokoll wird in der nächsten Mitgliederversammlung vorgelesen. Erfolgt kein Einspruch, so gilt es als genehmigt.

 

§7

Vorstand

(1)
Der Vorstand besteht aus 8 Personen; l. Vorsitzender, 2. Vorsitzender,
Schriftführer, Kassier, 4 Beisitzer. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt im 6
jährigen Turnus. Wiederwahl ist möglich. Gemäß §26 BGB wird der Verein vom
1. Vorsitzenden und vom 2. Vorsitzenden je allein vertreten. Bei vorzeitigem
Ausscheiden erfolgt in der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung eine
Nachwahl für den Rest der jeweiligen Periode.
Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch relative Mehrheit der abgebenen Stimmen.

(2)

Die Vorsitzenden, der Kassenwart und der Schriftführer bilden den
geschäftsführenden Vorstand.

(3)

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins, die Ausführung der Beschlüsse der
Mitgliederversammlung und die Verwaltung des Vereinsvermögens.

(4)

Der Vorstand ist berechtigt, Vollmachten zur Vornahme von Rechtsgeschäften und
Rechtsverhandlungen für den Verein auf einen geeigneten Vertreter zu übertragen.

(5)

Die Mitglieder des Vorstandes haben keinen Anspruch auf Vergütung für ihre
Tätigkeit. Auslagen werden ersetzt.

(6)

In allen namens des Vereins abzuschließenden Verträgen ist die Bestimmung
aufzunehmen, daß die Vereinsmitglieder nur mit dem Vereinsvermögen haften.

(7)

Der Vorsitzende beruft eine Vorstandssitzung bei Bedarf ein, wenn es mindestens
drei Vorstandsmitglieder verlangen. Die Einberufung soll schriftlich unter Angabe
der Tagesordnung erfolgen und den Vorstandsmitgliedern eine Woche vor der
Sitzung zugehen. Der Vorsitzende leitet die nichtöffentlichen Sitzungen.

 

§8

Finanzen

Die Arbeit des König Ludwig Vereins Ulbering wird durch

a) Mitgliedsbeiträge
b) Spenden
c) Zuschüsse von Staat, Landkreis, und Gemeinden
ermöglicht.


§9

Auflösen des Vereines

(1)

Eine Auflösung des Vereines kann die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit
beschließen.

(2)

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall seines bisherigen
Zweckes fällt das Vereinsvermögen nach Abzug der Verbindlichkeiten an soziale
Einrichtungen innerhalb der Gemeinde Wittibreut.

 

§10

Inkrafttreten

Diese Satzung, die in der Mitgliederversammlung vom 05.Apri12002 beschlossen wurde, tritt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Eggenfelden in Kraft.
Unterschriftenliste zur Satzung des König-Ludwig-Vereins Ulbering e.V.